Ausbildung zum Bodenleger
Seit dem 17. Juni 2002 ist es offiziell: Im Rahmen der Schaffung acht neuer Ausbildungsberufe können junge Leute nun auch eine Ausbildung zum/zur „Bodenleger/in“ machen. Bundesbildungsministerin Bulmahn rechnet mit reger Nachfrage in den neuen Berufen und hofft auf die Schaffung neuer Ausbildungsplätze durch die Unternehmen. Auch die Teppich Schmitz GmbH in Köln wird ausbilden.
„Es wurde Zeit für diesen Wandel. Gerade in den letzten Jahren war es wegen vieler unqualifizierter Anbieter schwer, die Existenzsicherung für alle bei uns in die Preise einzukalkulieren. Die neue Ausbildung unterstreicht, dass unsere Arbeit, die neue Mitarbeiter zukünftig im Rahmen einer klassischen Ausbildung bei uns erlernen werden, eine bessere Qualität besitzt als die von Branchenfremden. Und anspruchsvolle Kunden entscheiden sich oft für beste Qualität.“, so Josef Zagolla, Geschäftsführer der Teppich Schmitz GmbH, zum Thema erfolgversprechender Arbeitsplatzsicherung.
Der neu geschaffene Beruf „Bodenleger/in“ gilt laut Anlage B der Handwerksordnung als handwerksähnliches Gewerbe und wird dort in einem Atemzug mit traditionellen Berufen wie Holzschuhmacher, Bürsten- und Pinselmacher oder Klöppler genannt. Tatsächlich schaut auch das Gewerbe des Bodenlegens auf eine lange Tradition zurück: Bisher waren diese Arbeiten Bestandteil der Ausbildungen von Raumausstattern, Parkett- oder Estrichlegern sowie Malern und Lackierern. Mit zunehmender Spezialisierung von Geräten, Werkstoffen und Bodenbelagsprodukten wurde aber für eine hochwertige Verlegung immer mehr Fachwissen nötig. Mit einer Verordnung wurden zuletzt im Jahr 1982 die Rahmenbedingungen den damaligen Bedürfnissen angepaßt, um mit der Fortbildung „Geprüfte/r Bodenleger/in“ das notwendige Fachwissen für eine erfolgreiche Arbeit im Gewerk zu vermitteln und zu überprüfen.
Mit der jetzt gültigen neuen Verordnung, die am 1. August in Kraft getreten ist, geht man schließlich noch einen Schritt weiter und kommt dem Bedürfnis der Kunden nach bekanntermaßen verläßlichen Qualitätsmerkmalen nach. Dem Beruf „Bodenleger/in“ wird durch die bundesweit gültige Regelung jetzt eine klassische duale Ausbildung vorausgesetzt.
Die Arbeit von Bodenlegern/innen ist teamorientiert und auch zu den Kunden besteht während der Arbeit Kontakt. Das Aufbringen verschiedenster Bodenbeläge ist Mittelpunkt der Arbeit: Teppich-, Kork-, Laminat-, PVC-, Fertigparkett- und andere Bodenbeläge, wie zum Beispiel Glas, werden nach Plan zugeschnitten, mit verschiedenen Werkzeugen bearbeitet und verklebt.
Die Ausbildung ist anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Sie wird nach dem dualen Ausbildungssystem durchgeführt, betriebliche und schulische Ausbildung werden also gleichermaßen berücksichtigt. Sie dauert in der Regel drei Jahre und kann ohne bestimmte Schulbildung aufgenommen werden.